Zurück zur Übersicht

Wohnstätte Busfortshof

Busfortshof 16a | 45968 Gladbeck

Die Wohnstätte Busfortshof ist ein Wohnangebot für Erwachsene mit einer psychischen Erkrankung, die nicht, nicht mehr oder noch nicht wieder in der Lage sind, ein komplett selbstständiges und unabhängiges Leben zu führen. Das Angebot umfasst 25 Plätze, zwei Krisenplätze und eine Außenwohngruppe. Ziel ist es, durch Kompetenzerweiterung in den Bereichen Selbstversorgung, Hauswirtschaft, Freizeitgestaltung, Beziehungsgestaltung und gesellschaftliche Teilhabe größtmögliche Selbstständigkeit zu erreichen.Voraussetzung für einen Einzug in die Wohnstätte Busfortshof ist, dass zukünftige Nutzer:innen freiwillig in der Einrichtung leben möchten. Ein Minimum an Gemeinschaftsfähigkeit wird vorausgesetzt. Weitere Bedingung ist der Besuch einer tagesstrukturierenden Maßnahme. Entweder angebunden an die hausinterne Tagesstruktur, an eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung, an eine Schule oder dem ersten Arbeitsmarkt.

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
8 bis 15 Uhr
Freitag
9 bis 13 Uhr
Sabine Luckhardt Leitung
Busfortshof 16a 45968 Gladbeck
Telefon
02043 963513
Kathrin Lanfermann Ansprechperson
Busfortshof 16a 45968 Gladbeck
Telefon
02043 963512

Schwerpunkte

Menschen mit ihren Bedürfnissen, Möglichkeiten und Wünschen werden individuell wahrgenommen. Die Nutzer:innen werden unterstützt auf dem Weg in ein eigenständiges Leben. Dabei werden gewünschte Fähigkeiten der Alltagsbewältigung und dem Umgang mit der jeweiligen psychischen Erkrankung ressourcenorientiert vermittelt.

Voraussetzung ist die Bereitschaft mit Unterstützung der Mitarbeiter:innen den eigenen Hilfebedarf zu beschreiben und Ziele zu benennen. Auf dieser Grundlage lassen sich Techniken erlernen, die helfen können, das Leben zu führen, das der eigenen Persönlichkeit, den eigenen Vorstellungen und Lebenswünschen entspricht.

Eine weitere wichtige Voraussetzung zum Wohnen in der Einrichtung ist die Freiwilligkeit und die Bereitschaft, nach einer angemessenen Eingewöhnungsphase tagsüber einer beruflich orientierten Tätigkeit nachzugehen.

Die Grundlagen hierfür werden in Hilfeplangesprächen mit dem Kostenträger gelegt.

Besonderheiten

Die Einrichtung nimmt junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr auf und arbeitet eng mit den zuständigen Jugendämtern zusammen, um für den Menschen die bestmögliche Unterstützung zu erlangen. Ebenso werden Personen aus dem forensischen Bereich aufgenommen. Hierbei ist eine enge Zusammenarbeit mit den verschiedenen forensischen Einrichtungen außerordentlich wichtig. Dabei arbeitet die Einrichtung mit Landschaftsverbänden, Kliniken oder therapeutische Langzeiteinrichtungen zusammen.