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Schuldner- und Insolvenzberatung Münster

Hochstraße 12 | 48151 Münster

Die soziale Schuldner- und Insolvenzberatung berät und unterstützt verschuldete Menschen in Münster. Wir suchen mit den Schuldnern Wege aus der Krise, wenn Raten nicht mehr gezahlt werden können, wenn Mahnbescheide eingehen, wenn die Existenz durch Pfändungen gefährdet ist oder der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht - oder wenn Menschen einfach nur Fragen zu Ihren Schulden haben.

Oft reichen schon ein Gespräch und einige Informationen, um die Menschen zu entlasten.

Wir unterstützen Schuldner, sich einen Überblick über ihre Verschuldung zu verschaffen und informieren darüber, wie sie mit ihren Schulden umgehen können.
In Absprache mit den Schuldnern nehmen wir Kontakt zu Gläubigern,  Sozialleistungsträgern und anderen Behörden auf und unterstützen sie auch kurzfristig beim Schutz gegen Pfändungsmaßnahmen.
Wir entwickeln gemeinsam mit den Betroffenen Sanierungskonzepte und prüfen dabei auch, ob das Verbraucherinsolvenzverfahren ein möglicher Weg zur Entschuldung ist.

Öffnungszeiten

Mittwoch
9 bis 11 Uhr
Montag bis Freitag
Termin nach Vereinbarung
Hannamarie Brockschmidt Leitung
Hochstraße 12 48151 Münster
Telefon
0251 779417
Elisabeth Rehm Ansprechperson
Hochstraße 12 48151 Münster
Telefon
0251 779425
Laura Glaw Ansprechperson
Hochstraße 12 48151 Münster
Telefon
01520 9100588

Schwerpunkte

Die Schuldnerberatung Münster kooperiert mit der allgemeinen Sozialberatung "Älter werden im Stadtteil". Beratungsschwerpunkte sind daher auch die finanzielle Situation und die Verschuldung älterer Menschen.

Das Beratungsangebot richtet sich nicht an Selbständige.

Besonderheiten

Die Schuldner- und Insolvenzberatung der AWO in Münster ist anerkannte Stelle nach § 305 InsO. Dies berechtigt uns, eine Bescheinigung nach § 305 InsO auszustellen, die benötigt wird, um ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen. Sollte das Verbraucherinsolvenzverfahren der richtige Weg zur Entschuldung sein, begleiten wir die Betroffenen auf dem Weg in das Insolvenzverfahren und beraten sie auch, wenn es zu Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren kommt.

Gleichzeitig dürfen wir als anerkannte Stelle auch Bescheinigungen nach § 903 Abs. 1 Nr.3 ZPO ausstellen. Hierdurch kann bei einer Kontopfändung in vielen Fällen den Schutzbetrag für den Kontoinhaber erhöht werden.

Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.

Wir beraten keine aktuell selbständig Tätigen und nicht bei Immobilienbesitz.