Das Angebot der Schulbegleitung richtet sich an Kinder mit besonderem Förderbedarf, die körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von Behinderung bedroht sind.
Die schulbegleitende Maßnahme ist an allen Regel- und Förderschulen des Kreises Recklinghausen möglich. Die Antragstellung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten mit unterstützender Stellungnahme der Schule in der Regel an das Kreissozialamt oder die örtlichen Jugendämter. Die Mitarbeiter:innen der Schulbegleitung beraten bei Bedarf bei der Antragsstellung.
Die Qualifikation der Schulbegleiter:innen richtet sich nach dem vorher festgestellten Bedarf und der daraus resultierenden Beauftragung. Schulbegleiter:innen sind Fachkräfte der Sozial- und Heilberufe, Kräfte im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) sowie erfahrene Nichtfachkräfte.
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag
- 7.30 bis 16 Uhr
- Telefon
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- s.richter@awo-msl-re.de
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